
MEHR WERT FÜR IHR TEAM
Mit dem Gutschein für Hamm
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine eigene Hammer Karte, die von den Unternehmen jederzeit nachgeladen werden kann. Auf Wunsch werden die Karten mit dem Logo des Unternehmens versehen. Auch für Arbeitgeber gibt es ein eigenes Portal, das Kontrolle über alle Transaktionen bietet: Ob einmalig, regelmäßig oder als Geschenk für besondere Anlässe. Alle Eingaben erfolgen in den Unternehmen. Welche Kosten für Arbeitgeber anfallen, kann hier (pdf Kosten Arbeitgeber verlinken) nachgelesen werden.
Übrigens: Die „Hammer Karte“ ist auch ein starkes Bekenntnis zur Hamm. Das Guthaben kann nämlich nur vor Ort eingelöst werden, so dass Sie mit Ihrem Geld den heimischen Wirtschaftsstandort unterstützen!
Warum die Hammer Karte?
Sie zeigen sich als attraktiver Arbeitgeber, der das Wohl seines Teams im Blick hat.
Die Hammer Karte kann bei zahlreichen Partnern unkompliziert eingelöst werden: In Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen oder zum Shoppen in der Hammer Innenstadt. So ist sie für jeden das passende Geschenk – zumal ständig neue Akzeptanzstellen hinzukommen.
- Die Hammer Karte ist der perfekte steuerfreie Sachbezug für Ihre Mitarbeiter.
- Monat für Monat können Sie bis zu 50 Euro abgabenfrei gewähren.
-
Ihre Mitarbeiter profitieren von einer riesigen Auswahl an Akzeptanzstellen in Hamm.
Die Bezahlung funktioniert ähnlich wie bei einer normalen EC-Karte: Einfach auflegen, abbuchen, fertig. Über das digitale Portal haben Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jederzeit einen schnellen Überblick auf das vorhandene Guthaben.

FAQ und weitere Themen
- Kostenübersicht zum download
- Aufladebeträge: Sie entscheiden flexibel, mit welchem Betrag (zwischen 10 € und 250 €) Sie die Karten Ihrer Mitarbeiter aufladen möchten. Diese Beträge sind vollständig steuer- und abgabenfrei bis zu 50 € pro Monat.
- Einmalige Kartenproduktionskosten: Für die Erstellung der Karten fällt eine einmalige Gebühr an. Die Höhe dieser Gebühr variiert je nach Bestellmenge und individuellen Gestaltungswünschen.
haben..
Der Gesetzgeber sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Angestellten monatlich bis zu 50 Euro steuerfreier Sachbezüge zur Verfügung stellen können. Unter diese Regelung fallen auch Aufladungen der Hammer Karte in dieser Höhe.
Auch Bonuszahlungen können als Aufladungen der Hammer Karte erfolgen. Diese werden steuerlich unverändert behandelt.