Veröffentlicht am: 2. März 2026

Impuls Hamm > Bereiche > Fachkräfte / Ausbildung > Bildungsscheck 2.0 startet in NRW – Bis zu 500 Euro Zuschuss für berufliche Weiterbildung

Land Nordrhein-Westfalen fördert lebensbegleitendes Lernen erneut mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds

Gute Nachrichten für Beschäftigte und Berufsrückkehrende in Nordrhein-Westfalen: Der Bildungsscheck ist zurück. Nachdem das Förderprogramm zum 30. Juni 2024 ausgelaufen war, kann der Zuschuss nun als Bildungsscheck 2.0 wieder beantragt werden.

Gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) und finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) unterstützt das Programm gezielt die berufliche Weiterbildung. Ziel ist es, die Beschäftigungsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen nachhaltig zu stärken.

„Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist kontinuierliche Qualifizierung ein entscheidender Wettbewerbsfaktor – für Unternehmen wie für Beschäftigte gleichermaßen“, betont Jennifer Weiskamp von der Regionalagentur. „Der Bildungsscheck 2.0 setzt hier ein wichtiges Signal und senkt die finanzielle Hürde für berufliche Weiterbildung deutlich.“

Wer kann gefördert werden?

Antragsberechtigt sind volljährige Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 50.000 Euro nicht übersteigt (bei zusammen veranlagten Ehepaaren 100.000 Euro).

Die Förderung kann einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Bezuschusst werden 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro.

Antragstellung und Beratung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das ESF-Portal des Landes NRW:
👉 https://esf-online.nrw.de/esf-portal/authenticate.do

Die Beratung wird landesweit durch den Beratungsservice der G.I.B. (Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH) übernommen:

Servicetelefon: 02041 767 555
E-Mail: bildungsscheck@gib.nrw.de
Servicezeiten:
Mo.–Do.: 08:00–16:00 Uhr
Fr.: 08:00–14:00 Uhr

Eine regionale Beratung über bisherige Träger wie Volkshochschulen, kommunale Jobcenter oder Wirtschaftsförderungen findet nicht mehr statt.

Welche Weiterbildungen sind nicht förderfähig?

Nicht bezuschusst werden unter anderem:

  • PKW- und Motorradführerscheine
  • Individuelle (Einzel-)Coachings oder Beratungen
  • Kongresse, Messen, Fachtagungen, Barcamps und Vorträge
  • Angebote zur Erholung, Gesundheitsprävention, Unterhaltung, privaten Haushaltsführung sowie sportliche oder künstlerische Betätigungen
  • Weiterbildungen, deren Kosten der Arbeitgeber gesetzlich übernehmen muss
  • Angebote, die dem Grundgesetz oder der EU-Grundrechtecharta widersprechen
  • Weiterbildungen, in denen Inhalte, Methoden oder Technologien von L. Ron Hubbard angewendet oder verbreitet werden

Mit dem Bildungsscheck 2.0 unterstreicht das Land Nordrhein-Westfalen die Bedeutung von Qualifizierung und Fachkräftesicherung. Für Beschäftigte bietet sich damit erneut die Chance, gezielt in die eigene berufliche Zukunft zu investieren.